Aufgrund der aktuellen Corona-Epidemie fragten sich nicht nur die Bewerberinnen und Bewerber, ob und wenn ja wann, die bereits angesetzten Bürgermeisterwahlen stattfinden können und wie die kommunale Politik wichtige Entscheidungen treffen kann, wenn die Einschränkungen bezüglich der Veranstaltungen bestehen bleiben oder Quarantäne oder gar Erkrankungen ein Zusammentreten der kommunalen Parlamente unmöglich machen. Wie der direkt gewählte Landtagsabgeordnete Holger Bellino (CDU) berichtet, hat der Hessische Landtag diese Fragen in der letzten Sitzung gelöst. "Das vergangene Wochenende stand nicht nur im Zeichen, der Vorbereitung dringend notwendiger Hilfspakete, die der Landtag beschloss, sondern auch zur Änderung der HGO", schreibt Bellino. In dem Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen seien wichtige Entscheidungen getroffen worden, die drängende Fragen der Kommunalpolitik lösten. Zum einen wurde geregelt, dass die bereits terminierten Bürgermeisterwahlen frühestens am 1. November stattfinden können. "In der derzeitigen Situation ist es werden angezeigt noch möglich, Wahlkämpfe zu führen." Ausnahmsweise kann man sogar auf den Termin der Kommunalwahl ausweichen. Zum anderen wurde ein so genanntes Eilentscheidungsrecht auf der Ebene der Gemeindevertretungen eingeführt.

Da auch die Mitglieder der kommunalen Parlamente von einem krankheits- oder quarantänebedingten Ausfall bedroht sind, könne es sein, dass Gemeindevertretungen oder Stadtverordnetenversammlungen nicht zusammentreten können. "Der Landtag hat beschlossen, dass in solchen Fällen der Finanzausschuss der Gemeinde statt der Gemeindevertretung entscheiden kann und seine Beschlüsse - insofern er auch nicht physisch zusammentreten kann - im Umlaufbeschluss treffen kann", berichtet Bellino, weist aber auch darauf hin, dass dies nur greift, wenn eine Eilentscheidung wirklich nötig ist. Das heißt, dass ein Aufschub der Entscheidung bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung nicht ohne Schaden für die Gemeinde möglich ist. In solch einem Fall würden die Mitglieder des Finanzausschusses - unter Hinzuziehung des oder der Parlamentsvorsitzenden und der Stellvertreter in einer Telefonkonferenz beraten und anschließend im Umlaufverfahren die notwendigen Beschlüsse fassen können. "So ist gewährleistet, das auch in solchen Krisensituationen neben dem Gemeindevorstand (für den gab es das Konstrukt bereits) auch die Legislative beteiligt werden kann. Dies war mir sehr wichtig." Und noch zwei wichtige Entscheidungen: Die so genannten Eilentscheidungen müssen nach Inhalt, Umfang und Dauer auf das notwendige Maß begrenzt sein und sollte die Gemeindevertretung im Nachhinein mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, kann sie das Votum zurückholen, sofern nicht Rechte Dritter tangiert werden.

"Durch diese wichtigen Entscheidungen ist sichergestellt, dass dringend nötige Entscheidungen auch in Krisenzeiten getroffen werden können und die bewährte Gewaltenteilung beibehalten und abwägende Diskussionen stattfinden können. Dies ist besser, als hätte man alles auf die Hauptamtlichen konzentirert."

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