• Wir haben im Dezember 2017 anhand der damals aktuellen Daten die Wahlkreise rechtssicher für die Landtagswahl angepasst
  • Umfangreiche Reform der Wahlkreise ist unter breiter Beteiligung in der neuen Wahlperiode vorgesehen
  • Gutachten sieht Rechtssicherheit auch trotz der Abweichung in Frankfurt

Anlässlich der Aussage des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Landtagsfraktion, die „SPD könnte vor dem Staatsgerichtshof“ gegen das im Dezember 2017 verabschiedete Wahlgesetz klagen, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Die Angst der SPD vor der Landtagswahl muss groß sein. Anders kann ich mir das Getöse zu den Abweichungen in einem Frankfurter Wahlkreis nicht erklären. Wenn die SPD heute erklärte, sie könnte vor dem Staatsgerichtshof gegen das im Dezember 2017 verabschiedete Wahlgesetz klagen, dann sehe ich dem mit großer Gelassenheit entgegen. Wir haben seinerzeit anhand der damals aktuellen Daten die Wahlkreise rechtssicher für die Landtagswahl angepasst. Mittlerweile haben die Parteien fast alle ihre Kandidaten in den Wahlkreisen nominiert. Die bereits nominierten Wahlkreiskandidaten der SPD dürften über die Ankündigung von Herrn Rudolph daher wenig begeistert sein, aber das müssen die Genossen intern klären.

Wir haben die Kriterien zur Einteilung der Wahlkreise nachvollziehbarer und transparenter gemacht. Kontinuität, und ein zusammenhängendes Gebiet unter Berücksichtigung der Landkreis- und Gemeindegrenzen sind jetzt der gesetzliche Maßstab für die Einteilung der Wahlkreise. Zusätzlich installieren wir eine Wahlkreiskommission, die in jeder Legislaturperiode die Bevölkerungsentwicklung in den Wahlkreisen analysiert und einen Vorschlag zur möglichen Anpassung vorlegt.

Schließlich macht umfangreiche Reform – wie sie in Hessen notwendig ist, eine breite Beteiligung erforderlich. Deshalb wollen wir diese erst in der nächsten Legislatur und dann unter Einbeziehung der Wahlkreiskommission machen.

Der demokratische Willensbildungsprozess muss fair bleiben und dazu trägt das von uns verabschiedete Gesetz nach wie vor maßgeblich bei, trotz der Abweichung in Frankfurt. Das bestätigt auch ein Gutachten, das aufgrund der neuen Situation sofort erstellt wurde.“

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