Die im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Hessenkasse durchgeführten Anhörungen und Gespräche haben sich gelohnt. So konnte nun in einem weiteren Schritt auch die so genannten „nicht dauerhaft abundanten Kommunen“, die aufgrund der fehlenden Finanz- und Strukturschwäche eigentlich nicht antragsberechtigt sind, mit einem Sockelbetrag berücksichtig werden. Für den Hochtaunuskreis bedeutet dies, dass auch Friedrichsdorf berücksichtigt wird und 750.000 Euro Landesmittel erhält. Dies teilt der direkt gewählte Landtagsabgeordnete Holger Bellino (CDU), der an der Entwicklung und Umsetzung der Hessenkasse mitwirkte, mit.
Angelegt wurde die Hessenkasse, um den stark überschuldeten Kommunen, die sich über Gebühr der Kassenkredite bedienten, in einer Art Schuldenschnitt die angehäuften Schulden mit Hilfe des Landes abzunehmen. Hessenweit sind davon über 260 Kommunen betroffen. Außerdem wurden mit dem parallel dazu aufgelegten Investitionspaket jene Kommunen bedacht, die sich aufgrund ihrer soliden Haushaltspolitik zwar nicht überschuldeten, aber dennoch finanziell „nicht auf Rosen gebettet sind“. Diese Kommunen konnten und können mit einem Sockelbetrag in Höhe von mindestens 750.000 € rechnen. Nicht dabei waren bisher allerdings die einnahmestarken abundanten Kommunen. Hier wurde noch einmal justiert, sodass die Städte und Gemeinden, die zwar ambundant, aber nicht dauerhaft abundant (10 Jahre) sind, die genannte Finanzspritze erhalten.
„Mit der Hessenkasse des Landes unterstützen wir unsere Landkreise, Städte und Gemeinden wirkungsvoll dabei, ihre Kassenkreditschulden abzubauen. In Summe wird das Land den Kommunen rund 5 Milliarden € Schulden abnehmen. Dies führt dazu, dass schon in diesem Jahr Kassenkreditbestände – vergleichbar mit einem privaten Kontokorrentkredit – der Vergangenheit angehören. Ein riesen Kommunalentschuldungsprogramm des Landes zur Stärkung und Sicherung der Handlungsfähigkeit der Kommunen“, stellt Bellino noch einmal den ursprünglichen Grund der Hessenkasse in den Fokus. „Zinslasten der öffentlichen Haushalte schränken schon heute vor Ort die Handlungsmöglichkeiten ein und können bei steigenden Zinssätzen katastrophal wirken. Daher gilt es, das aktuell niedrige Zinsniveau zur Umschuldung zu nutzen.“
Erhöhte Gewerbesteuerumlage läuft aus
Erfreulich sei auch, dass der Finanzierungsbedarf für die Hessenkasse sinkt, davon werden auch die Kommunen profitieren, da das Land zugesagt habe, auf die erhöhte Gewerbesteuerumlage zu verzichten. Sie verbleibt nun vor Ort. Die erhöhte Gewerbesteuerumlage wurde zur Finanzierung des Fonds Deutscher Einheit eingeführt und läuft 2019 nun definitiv aus. Dadurch verbleiben den Kommunen weitere 60 Millionen €, die sie nun nicht mehr abführen müssen.

Hierdurch wird wieder deutlich, dass das Land Hessen als fairer Partner Landkreise, Städte und Gemeinden unterstützt. Kommunale Investitionsprogramme, beispielsweise jüngst für Schulbauprogramme und bezahlbarem Wohnraum, Schutzschirm und Hessenkasse sind aktuelle Beispiele. Zudem liegt das Volumen des Kommunalen Finanzausgleichs mit über 5 Milliarden Euro auf Rekordniveau.

Wer profitiert von welchem Baustein der Hessenkasse?
Entschuldungsprogramm
Hochtaunuskreis, Neu-Anspach, Steinbach, Oberursel, Königstein, Schmitten.
Investitionsprogramm
Grävenwiesbach, Wehrheim, Usingen, Glashütten, Weilrod und NEU: Friedrichsdorf.
- Grävenwiesbach und Usingen waren bereits im Entschuldungsprogramm vorgesehen, da eine Berücksichtigung im Investitionsprogramm für die Kommunen besser ist, wurde ein Tausch vorgenommen.

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