Der Hochtaunuskreis erhielt bereits im vergangenen Jahr eine außerordentliche Zuwendung des Landes Hessen aufgrund der enormen Leistungen, die auch hier zur Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge und Asylsuchenden erbracht wurden. Insgesamt belief sich diese außerordentliche Zuwendung damals auf 682.500 Euro. Die basierte aber aufgrund der damals Meldesituation auf Schätzungen, weiß der direkt gewählte Landtagsabgeordnete Holger Bellino (CDU) zu berichten. Nach Vorliegen der konkreten Zahlen wurde deutlich, dass sich zum Meldetermin (15.11.2015) 2.039 Flüchtlinge im Kreisgebiet aufhielten (geschätzt wurden zunächst 1.950). Schon der damals zugewiesene Betrag war höher als erwartet;- der Haushaltsplan des Kreises ging von 432.000 € aus. Hier kommen jetzt noch einmal 31.150 € hinzu. Diese Erhöhung sei aber nicht nur gerecht, sondern auch gut angelegt, da sie der geordneten Behandlung und Unterbringung der Flüchtlinge dienten und dadurch – besser als in manchen anderen Bundesländern – eine kommunenfreundlichere Zuweisung erfolgen konnte.
„Da sich die Aufwendungen für Flüchtlinge und Asylsuchende erst ab diesem Jahr im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleiches auswirken, machen diese beiden Zuwendungen für 2016 wirklich Sinn, schließlich stellte und stellt die Unterbringung der Flüchtlinge nicht nur aus finanziellen Gründen eine besondere Herausforderung dar.“

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