Die verfassungsschutzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Landesparlamenten und aus dem Bundestag trafen sich auf Einladung der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus und der hessischen CDU-Landtagsfraktion am 6. und 7. September 2018 in Berlin zu ihrem jährlichen Austausch. Sie befassten sich vor allem mit den Themen des Umgangs mit extremistischen Gefährdern und der föderalen Sicherheitsarchitektur. Auch wurden aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Bundesländern erörtert. Während der Tagung tauschten sich die Politiker mit hochkarätigen Experten aus, u.a. mit dem Präsidenten des Bundesverfassungsschutzes Herr Dr. Hans-Georg Maaßen und Herr Prof. Dr. Roman Poseck, Präsident des OLG Frankfurt am Main.
Die verfassungsschutzpolitischen Sprecher der Unionsfraktionen in den Ländern und der Obmann der Unions-Innenfraktion im Deutschen Bundestag erklären:
„Deutschland braucht einen starken und handlungsfähigen Verfassungsschutz sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Allen Bestrebungen aus dem linken und rechten Lager mit dem Ziel einer Schwächung oder gar Abschaffung der deutschen Inlandsnachrichtendienste treten wir daher entschieden entgegen. Unser Dank gilt den Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten, die durch ihre gute Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit in Deutschland leisten. Zahlreiche Anschläge und Straftaten konnten in der Vergangenheit aufgrund der erfolgreichen Arbeit der Sicherheitsbehörden verhindert werden. Dabei spielten die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden in der Regel eine gewichtige Rolle.
Mehr denn je gilt es daher heute, die Nachrichtendienste des Bundes und der Länder zu stärken
und mit den notwendigen personellen, technischen und rechtlichen Ressourcen auszustatten.
Die föderale Sicherheitsstruktur ist nicht statisch, sondern immer wieder daraufhin zu prüfen,
wie die freiheitlich-demokratische Grundordnung am besten zu schützen ist. Es geht darum,
unsere Grundwerte zu verteidigen, nicht darum Strukturen zu bewahren. Wir arbeiten
kontinuierlich an einer Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen und einem
effizienten Einsatz der Ressourcen.
Vor diesem Hintergrund stellen die Vertreter des Bundes und der Länder gemeinsam fest:
Einheitliche Standards als Grundlage der Arbeit der deutschen Verfassungsschutzbehörden
erleichtern deren Zusammenarbeit und schaffen Klarheit hinsichtlich der Aufgaben und
Kompetenzen. Gleiches gilt für die vorgesehene Kontrolle der Nachrichtendienste. Wir fordern
eine Verständigung über die Standards der Verfassungsschutzgesetze in den Ländern
(Musterverfassungsschutz-Gesetz). Gleichwohl kann nicht der kleinste gemeinsame Nenner Ziel
eines solchen Entwurfes sein, sondern wir möchten auch den Verfassungsschutzbehörden der
nicht unionsgeführten Länder die notwendigen rechtlichen Möglichkeiten für ihre wichtige Arbeit
zur Verfügung stellen, wie bspw. die Quellen-TKÜ und die Onlinedurchsuchung. So soll der
technischen Weiterentwicklung begegnet werden.
• Unter Einhaltung des Trennungsgebotes ist in Zeiten des terroristischen Extremismus der
Austausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz weiter zu entwickeln. Dabei ist stets darauf
zu achten, dass an der Stelle, wo sich flexible Strukturen als in der Praxis sinnvoll bewährt haben,
die Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden nicht durch starre Regeln erschwert wird.
• Der digitale Austausch von Informationen zwischen den verschiedenen Landes- und
Bundesbehörden muss weiter forciert werden. Hierzu sollte eine bundesweit einheitliche
Informationsarchitektur aller Verfassungsschutzämter auf Bundes- und Länderebene
(vergleichbar dem Programm „Polizei 2020“) initiiert werden. Bis dahin sollten kurzfristige
Lösungen gefunden werden, die unterschiedlichen nicht kompatiblen Datenbanken
miteinander zu verknüpfen (BigDATA). Ein Vorbild könnte die bereits in Hessen eingesetzte
Software hessenDATA sein, die unterschiedliche Datenbanken der Polizei auswerten kann.
• Nach dem Vorbild der bestehenden Verbunddatei Rechtsextremismus soll eine solche
Verbunddatei für den Phänomenbereich Linksextremismus eingeführt werden.
Bezüglich des Umgangs mit Gefährdern wurde einvernehmlich festgestellt, dass hier Polizei- und
Verfassungsschutzbehörden gleichermaßen gefordert sind. Bisher kam es zu zahlreichen
Verbesserungen. Trotzdem müssen weitere Anstrengungen unternommen werden, um die
Sicherheit im Bund und in den Ländern zu stärken.
Vor dem Hintergrund der explodierenden Fallzahlen, der hohen Mobilität der Betroffenen und
der hohen Komplexität der Sachverhalte ist eine zentrale koordinierende Zuständigkeit des
Bundes für Gefährder für den Phänomenbereich des islamistischen Extremismus zu schaffen. In
diesem Sinne ist § 5 des BKA-Gesetzes, der bislang nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommt,
anzupassen. Wir sind der Auffassung, dass von diesen Möglichkeiten häufiger Gebrauch gemacht
werden soll. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz ist eine entsprechende Regelung zu
schaffen. Zur Sicherstellung einheitlicher Standards soll der Bund die Erfassung der betroffenen
Personen aller Phänomenbereiche deutschlandweit koordinieren und einheitliche Standards für
die Bearbeitung vorgeben. Hierzu gehört insbesondere die Erarbeitung einer einheitlichen
Definition des Begriffs „Gefährder“ für alle Sicherheitsbehörden und alle Extremismusformen.

« Jetzt ist es amtlich: 24.500 Euro für einen neuen Einsatzleitwagen der Anspacher Feuerwehr Verfassungsschutz leistet einen sehr wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bürger in unserem Land »