Zur geplanten Aussetzung der Diätenerhöhung erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Die Corona-Pandemie trifft Arbeitnehmer wie Arbeitgeber derzeit hart. Welche wirtschaftlichen Folgen das Virus nach sich ziehen wird, ist abschließend noch nicht abzuschätzen. Um als gewählte Volksvertreter in diesen schwierigen Zeiten ein Zeichen zu setzen, zeigen sich die Abgeordneten des Hessischen Landtags solidarisch. Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben gemeinsam mit den Oppositionsfraktionen von SPD und FDP einen Vorschlag erarbeitet, der vorsieht, dass die Grundentschädigung in diesem Jahr nicht angepasst wird – die Diäten sollen nicht erhöht werden.

Grundsätzlich sind die Diäten per Gesetz automatisch an die Lohnentwicklung der Normalverdiener in Hessen gebunden. Dies folgt einem einfachen wie logischen Prinzip: Fällt die allgemeine Lohnentwicklung in Hessen weniger positiv oder sogar negativ aus, werden entsprechend auch die Diäten weniger steigen oder können durch diesen Solidaritätsfaktor durchaus auch fallen. In dieser schwierigen Zeit wollen wir in der kommenden Sitzung des Landtags, über die Fraktionsgrenzen hinweg, diesen per se bewährten Mechanismus aussetzen und damit unseren Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten.“

Hintergrund
Das grundsätzliche System der Anpassung der Grundentschädigung und der Auszahlungsbeträge soll für die laufende Wahlperiode aber beibehalten werden. Daher soll die Entwicklung des Nominallohnindex des Jahres 2019 im Vergleich zum Jahr 2018 (2,3 %), die der Anpassung der Grundentschädigung zum 1. Juli 2020 zugrunde gelegt worden wäre, mit der Entwicklung des Folgejahres verrechnet werden. Dies erfolgt, indem die zum 1. Juli 2020 fiktiv errechnete Höhe der Grundentschädigung und der Auszahlungsbeträge mittels Nominallohnindex im Jahr 2021 im Vergleich zum Jahr 2020 angepasst wird.

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