• Frankfurter Wahlkreis wird etwas größer
  • Rechtssichere Landtagswahl im Herbst
  • Staatsgerichtshof hat die Änderungen des Landtagswahlgesetzes bestätigt

Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzentwurfes für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Der heute im hessischen Landtag verabschiedete Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen erfüllt die Vorgaben des Hessischen Staatsgerichtshofes (HStGH), den Wahlkreis 34, Frankfurt I neu zuzuschneiden. Die Änderung beruht auf Zahlen, die der Magistrat der Stadt Frankfurt auf Bitte des Hessischen Innenministers Peter Beuth, vorgelegt hat, und die in der Anhörung vor zwei Wochen auf breite Zustimmung gestoßen sind. Auf Grundlage dieses Vorschlages soll der Stadtbezirk 531 des Ortsteils Schwanheim von Wahlkreis 37, Frankfurt IV, dem Wahlkreis 34, Frankfurt I, zugeordnet werden.

Trotz des klaren Urteils fordern Teile der Opposition aktuell den Beschluss einer 15-Prozent-Grenze als maximale Abweichung eines Wahlkreises vom Durchschnittswahlkreis. Hektik halte ich in diesem Punkt für wenig zielführend. Schließlich hätten solche Vorgaben für den ländlichen, nord- und osthessischen Raum weitreichende und negative Folgen für diese Regionen. Sie würden im Vergleich zu den Ballungsräumen möglicherweise unterrepräsentiert im Landtag vertreten sein. Schließlich gibt es dann immer größere, aber weniger Flächenwahlkreise. Deswegen. Dazu ist eine breite Beteiligung erforderlich, die wir in der nächsten Legislaturperiode unter Einbeziehung der von uns initiierten Wahlkreiskommission vornehmen. Diese überparteiliche Kommission soll in jeder Legislaturperiode die Bevölkerungsentwicklung in den Wahlkreisen analysieren und einen Vorschlag zu möglichen Anpassungen vorlegen. Dann können wir mit der nötigen Gewissenhaftigkeit über Grenzwerte und dessen Folgen sprechen."

Mit der Einteilung haben wir unmittelbar und in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Innenministerium und dem Magistrat der Stadt Frankfurt auf das Urteil reagiert. So stellen wir sicher, dass die Parteien in den betroffenen Wahlkreisen noch neue Wahlkreiskandidaten aufstellen können und die Landtagswahl im Herbst rechtssicher stattfinden kann.

Der HStGH hat Anfang Mai entschieden, dass der Frankfurter Wahlkreis 34 noch vor der Landtagswahl im Herbst neu zugeschnitten werden muss. Grund dafür sind falsche Zahlen, die aus der Stadt Frankfurt geliefert wurden. Davon sind nun mit den Wahlkreisen 34 und 37 zwei Wahlkreise betroffen, alle anderen bleiben unverändert.

Im Übrigen hat der Staatsgerichtshof unsere Haltung bezüglich der 25-Prozent-Grenze und bei der Datenerhebung durch das Statistische Landesamt bestätigt. Der Staatsgerichtshof hat zudem deutlich gemacht, dass die Wahlkreise im Dezember 2017 anhand der damals aktuellen Daten rechtssicher für die Landtagswahl angepasst wurden. Die Klage der SPD musste in diesem Punkten komplett zurückgezogen werden.

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