• Ehren- und hauptamtliche Helferinnen und Helfer zeigen herausragenden Einsatz für die Menschen in Hessen
  • Wer Einsatzkräfte angreift, greift uns alle an und muss für sein asoziales Verhalten entsprechend bestraft werden
  • Hessen hat sich für Schutzparagrafen stark gemacht und so für bundesweit härtere Gesetzgebung gesorgt

Anlässlich der Aktuellen Stunde zum Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte im Hessischen Landtag, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Wer Einsatzkräfte angreift, greift uns alle an und muss für sein asoziales Verhalten entsprechend bestraft werden. Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste, also gegen Menschen, die sich jeden Tag für uns alle in Gefahr begeben und ihre Gesundheit oder gar ihr Leben riskieren, ist völlig inakzeptabel und wird nicht geduldet. Die aktuellen Zahlen sind alarmierend: Die Anzahl der Angriffe auf Rettungskräfte ist zwischen 2014 von 41 und 2016 auf 55 angestiegen. Allein 2017 wurden 3.512 Polizeibeamte als Opfer registriert – damit wurde ein trauriger Höchststand erreicht.

Die ehren- und hauptamtlichen Helferinnen und Helfer zeigen mit ihrem herausragenden Einsatz einen großen Beitrag zur Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Sie verdienen daher unser aller Respekt und Anerkennung. Dazu können und müssen alle gesellschaftlichen Kräfte beitragen. Wer Helfer bei ihrer lebensschützenden Arbeit behindert oder sogar angreift, muss entsprechend bestraft werden.

Auf hessische Initiative wurde daher der Schutzparagraf, Paragraf 114 Strafgesetzbuch, in einem ersten Schritt verschärft, um klar zu machen, dass tätliche Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten, auf Feuerwehrleute, auf Angehörige des Katastrophenschutzes und auf Rettungssanitäter keine Kavaliersdelikte sind. Mit einer weiteren Verschärfung des Strafrechts und einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten könnte deutlich gemacht werden, dass die ganze Gesellschaft an der Seite der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, an der Seite der Feuerwehrleute, der Angehörigen des Katastrophenschutzes und der Rettungssanitäter steht und Angriffe nicht hingenommen werden.

Um unsere Einsatzkräfte besser zu schützen, haben wir weitere wichtige Maßnahmen ergriffen: Es gab beispielsweise umfangreiche Investitionen in die Schutzausstattung, unter anderem Schutzwesten, Protektoren und Schnittschutzschals sowie in Aus- und Fortbildung der Beamtinnen und Beamten. Als bundesweiter Vorreiter in diesem Bereich wurden hessenweit Schulterkameras, sogenannte „Body-Cams“, eingeführt. Täter schrecken so eher vor körperlichen oder verbalen Angriffen zurück oder können wenigstens leichter überführt werden. Das stärkt die Prävention und schützt die Polizei.

Respekt für Polizei und Rettungskräfte muss aber schon früher anfangen. Deswegen hat der Hessische Innenminister Peter Beuth bereits 2015 zwei wichtige Öffentlichkeitskampagnen gestartet. Mit der „Kampagne Rettungsgasse“ wird seitdem für das richtige Verhalten zur Bildung von Rettungsgassen auf unseren Straßen geworben, um den Rettungskräften ein schnelleres Erreichen von Unfallstellen zu ermöglichen. Mit der Kampagne zur „hessischen Schutzschleife“, dem sichtbaren Symbol in Form eines Ansteckers oder eines Autoaufklebers in blau, weiß und rot und den zugehörigen Öffentlichkeitsmaßnahmen wird zum einen auf das Problem der zunehmenden Gewalt gegenüber Rettungskräften aufmerksam gemacht, zum anderen kann jeder durch das Tragen seine Solidarität und Rückendeckung für die Einsatzkräfte zum Ausdruck bringen. Wir tragen die Schutzschleife – nicht nur am heutigen Tag - mit Stolz und aus tiefer Überzeugung.“

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