• Prävention, Repression und klare Haltung gegen Extremismus
  • Eigene Aufbauorganisation im LKA, Aktionsprogramm „Hessen gegen Hetze“, Stärkung der Sicherheitsbehörden
  • Mehrere hundert Beamte ermitteln zur Aufklärung des Mordfalls Dr. Lübcke
  • Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) aus 2013 längst einsehbar und bereits runtergestuft


In der aktuellen Debatte im Hessischen Landtag um das Thema Rechtsextremismus erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Hessen ist ein vielfältiges und weltoffenes Land. Extremismus und Populismus aber bedrohen den gesellschaftlichen Zusammenhalt und gefährden die Demokratie. Um dem entgegenzuwirken, braucht es nicht nur eine mutige Gesellschaft, die die schwarz-grüne Landesregierung mit dem Aktionsprogramm „Hessen gegen Hetze“ unterstützt, sondern auch einen wehrhaften, bestmöglich ausgestatteten Rechtsstaat in einer stabilen Sicherheitsarchitektur aus Polizei, Justiz und Verfassungsschutz.

Mit 140 Beamten in einer besonderen Aufbauorganisation im Hessischen Landeskriminalamt (HLKA) und den Polizeipräsidien werden rechtsmotivierte Straftaten besonders in den Blick genommen und alle Informationen gebündelt. Im Mordfall an Regierungspräsident Dr. Walter Lübcke arbeiten aktuell mehrere hundert Beamte an einer lückenlosen Aufklärung. Den Ermittlungen hilft dabei allerdings nicht, dass der Aktensichtungsbericht des LfV skandalisiert wird.

Es geht darum, objektiv zu bleiben und vor allem nicht durch das Schüren von Ängsten und dem Verbreiten von Halbwahrheiten den Verfassungsfeinden in die Hände zu spielen. Fakt ist, den Landtagsabgeordneten aller Parteien lagen im NSU-Untersuchungsausschuss bereits vor zwei Jahren alle Informationen vor, die heute wider besseren Wissens als neu verkauft werden. Die Erkenntnisse zu Stephan E. in dem bereits heruntergestuften Bericht waren somit bekannt, nach 2009 hatte das LfV keine neueren Informationen. Im Übrigen möchte ich eine der heutigen Behauptungen des Abgeordneten Hermann Schaus (Linke) klarstellen: Dem Generalbundesanwalt stehen alle notwendigen Akten zur Verfügung. Alle, die sich an dieser Skandalisierung beteiligen, machen Hessen damit nicht sicherer, sondern erreichen eher das genaue Gegenteil.“
Hintergrund

Hessen ist eines der sichersten Länder. Weil größtmögliche Sicherheit der Anspruch der CDU Hessen ist, werden wir in der Bekämpfung des Rechtsextremismus nicht nachlassen. Wir begegnen Extremismus und Hass mit konsequentem Handeln und umfangreichen operativen Maßnahmen der Sicherheitsbehörden sowie einem breit gefächerten Präventionsangebot. Wir sorgen mit zusätzlichem Personal, moderner und innovativer Ausstattung, wirksamen Ermittlungsmethoden und angemessenen rechtlichen Rahmenbedingungen für Sicherheit im Alltag und vor Ort. Damit versetzen wir die Polizei auch in Zukunft in die Lage, die Freiheit zu verteidigen, Grundrechte zu wahren und Sicherheit zu gewährleisten.

Die Sicherheitsbehörden haben mit neuen Konzepten wie der „Anklopf-Aktion“ die rechtsextremistische Szene unter Druck gesetzt. Angesichts zunehmender rechtsextremistischer Agitation und Fremdenfeindlichkeit gegen Flüchtlinge haben Verfassungsschutz und Polizei 2016 in einer bis dato nie dagewesenen konzertierten Aktion hessenweit einzelne Rechtsextremisten gezielt und unabhängig von konkreten Straftaten angesprochen.

Wenn Extremisten über einen längeren Zeitraum nicht mit extremistischen Aktivitäten in Erscheinung treten und auch keine Straftaten mehr begehen, rücken sie aus dem Blickfeld der Sicherheitsbehörden. Um sicher zu gehen, dass sich solche Personen vom Extremismus distanziert haben und von ihnen keine Gefahr mehr ausgeht, nehmen die hessischen Verfassungsschützer nun gezielt diese vermeintlich „abgekühlten“ Extremisten gesondert in den Blick.

Das Aktionsprogramm „Hessen gegen Hetze“ der schwarz-grünen Landesregierung verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, indem eine Gesetzesverschärfung zur Strafverfolgung genauso aufgenommen wird, wie präventive Maßnahmen. Konkret wird die Forderung gestellt, den Straftatbestand der Beleidung im Internet als ein Offizialdelikt zu werten. Bislang können Straftaten nur dann verfolgt werden, wenn das Opfer das ausdrücklich wünscht. Ein weiterer konkreter Punkt ist ein Meldesystem, an das sich Bürger wenden können, um Hetze und Hasskommentare im Internet aufzuzeigen.

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