Der CDU-Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss, Holger Bellino, hat folgende Erwartungen an die Sitzung:

„Auf Befragung der CDU-Fraktion konnte bei einer der Zeuginnen im Untersuchungsausschuss herausgearbeitet werden, dass das Internetcafé von Halit Yozgat von verschiedenen Insassen des offenen Vollzugs der Justizvollzugsanstalt Baunatal aufgesucht wurde und die Zeugin G. dies im Rahmen ihres Freigangs einige Monate vor der Tat in Begleitung einer Mitgefangenen ebenfalls wiederholt besucht hatte. Wir haben bisher im Untersuchungsausschuss immer darauf gedrungen, jeden Anhaltspunkt durch gewissenhafte Aufarbeitung einer plausiblen Erklärung zuzuführen. Auch, um weiteren Verschwörungstheorien vorzubeugen. Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss u.a. auf Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die damalige Mitgefangene Sonja M. ausfindig gemacht und zur Zeugenvernehmung geladen. Sie werden wir noch einmal gezielt befragen, warum ausgerechnet dieses Internetcafé von den beiden Frauen besucht wurde.

Die Fragen der CDU-Fraktion bezüglich der Aktenprüfung im Landesamt für Verfassungsschutz im Nachgang der Aufdeckung des sogenannten NSU können durch die dem Ausschuss vorliegenden umfangreichen Berichte samt Anlagen beantwortet werden und wurden auch schon mit dem damals zuständigen Innenminister und verschiedenen Beamten ausführlich besprochen, so dass wir an die Zeugen Herrn Kanther und Herrn Beuth wenig Fragen haben werden. Beide Ladungen basieren auf einem Beweisantrag der Linken, zu dem sich alle anderen Fraktionen enthalten hatten. Die Sinnhaftigkeit einen Innenminister zu einem Mord zu befragen, der ca. acht Jahre vor seinem Amtsantritt geschehen ist und über zwei Jahre vor Amtsantritt wieder aufgerollt wurde, ist schließlich schwer nachzuvollziehen.“

Hintergrund:
Der Obmann der CDU hatte in der letzten Zeugenbefragung am 15.9.2017 herausgearbeitet, dass die Zeugin G. das Internetcafé vor Dezember 2005 bis zu drei Mal gemeinsam mit der Zeugin Sonja M. aufgesucht haben will. Die Zeugin Görtz und die Zeugin Sonja M. waren zu dieser Zeit gemeinsam in der JVA Baunatal inhaftiert. Dort wurde das Internetcafé unter den Insassen laut Aussage von Frau Görtz weiter empfohlen.
Der Ausschuss hatte darauf unmittelbar beschlossen, dass diese neuen Erkenntnisse, die für die strafrechtlichen Ermittlungen relevant sein könnten, an die Generalbundesanwaltschaft weitergeleitet werden. Die Generalbundesanwaltschaft hatte nach Aufdecken des NSU in 2011 die Ermittlungen an sich gezogen und ist damit für strafrechtliche Ermittlungen vollumfänglich zuständig.
Die CDU hatte sich dafür eingesetzt, einen gemeinsamen Beweisantrag mit allen demokratischen Fraktionen zu stellen, um die Zeugin Sonja M. zeitnah im Ausschuss vernehmen zu können, damit Klarheit über die Hintergründe der Besuche im Internetcafé bestehen.

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