Holger Bellino, Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, zur heutigen Berichterstattung zum Informationsaustausch mit dem Generalbundesanwalt im Mordfall Dr. Walter Lübcke:

„Für uns gibt es absolut keinen Anlass an den Darstellungen der Landesregierung im Innenausschuss zu zweifeln. Insbesondere nicht, weil die Ausführungen stets mit dem Generalbundesanwalt abgestimmt waren. Deshalb drängt sich der Verdacht auf, dass das Bundesjustizministerium mit einem missverständlichen Schreiben an den Innenausschuss des Bundestags schlichtweg Verwirrung gestiftet hat.
Fakt ist, dass die Hessische Landesregierung dem Generalbundesanwalt von vornherein die volle Unterstützung bei den Ermittlungen zum Mord an unserem Kollegen Dr. Walter Lübcke zugesichert hat. Fakt ist auch, dass das hessische Landesamt für Verfassungsschutz frühzeitig dem Generalbundesanwalt seine Erkenntnisse zu den beiden Beschuldigten angeboten hat. Es liegt nun an der Bundesjustizministerin, die entstandenen Missverständnisse aufzuklären, um nicht den falschen Behauptungen und Verschwörungstheorien der Linken Vorschub zu leisten.“

« Verbot von Combat 18 Bürgerbeauftragter des Landes Hessen »