• Übergangsgesetz soll Kontinuität und Rechtssicherheit bringen
  • Vereinbarung für einen „Soft Brexit“ bleibt dringend erforderlich
  • Verantwortungsträger in Großbritannien müssen endlich verantwortlich handeln


Die CDU erhebt den Gesetzentwurf für ein Hessisches Brexit-Übergangsgesetz zum Setzpunkt in der kommenden Plenarsitzung. Dazu erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Wir bedauern sehr, dass Großbritannien die Europäische Union verlassen will. Es ist klar, dass dies die EU und – in deutlich größerem Maße – auch Großbritannien schwächen wird. Trotz allem Unverständnis ist es wichtig, auch in Zukunft eine gute Partnerschaft mit Großbritannien zu pflegen. Leider zeichnet sich in Großbritannien weiter keine tragfähige Lösung und Mehrheit für ein Austrittsabkommen mit der EU ab. Wir appellieren daher an die Verantwortungsträger in Westminster, verantwortlich zu handeln und einen „Hard Brexit“ zu vermeiden. Europa hat gezeigt, dass es kompromissbereit ist.

Die Hessische Landesregierung hat seit dem britischen Memorandum intensiv daran gearbeitet, Schäden, die der Brexit unweigerlich für unsere Wirtschaften bringen wird, so weit wie irgendwie möglich zu vermeiden und gleichzeitig Chancen, die sich aus dem Austritt ergeben, zu nutzen. Hier wurden schon viele Erfolge für Hessen erreicht und wir werden weiter daran arbeiten. In dieser Tradition steht auch das hessische Brexit-Übergangsgesetz, das dazu beitragen soll, Rechtssicherheit und Stabilität in den turbulenten Zeiten zu garantieren.“

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