• Klarer Rechtsrahmen für den Verfassungsschutz
  • Angemessene Befugnisse für die Polizei durch Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ
  • Hohe rechtliche Hürden im Sinne des Rechtsstaates
  • HessenDATA beschleunigt Ermittlungen und rettet Leben

    Anlässlich der Ankündigung einer Verfassungsbeschwerde gegen das Hessische Polizeigesetz erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer und extremismuspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Wir stehen vor großen Herausforderungen in der inneren Sicherheit. Wir leben in Zeiten, in denen von Extremisten große Gefahren für unsere Bevölkerung und unsere freiheitlich demokratische Grundordnung ausgehen. Die CDU-geführte Landesregierung hat diese Herausforderung angenommen und stattet die Sicherheitsbehörden mit den notwendigen sachlichen, personellen und auch rechtlichen Mitteln aus, um die Sicherheit der Menschen in Hessen bestmöglich zu gewährleisten. Das erwartet die Bevölkerung auch zu Recht von uns.

Der Rechtsstaat toleriert keine Art von Extremismus und wehrt sich mit allen rechtlich zulässigen Mitteln eines wehrhaften Staates. Die Notwendigkeit der Abwehr von verfassungsfeindlichen Bestrebungen ist uns allen in den vergangenen Wochen noch einmal schmerzlich bewusst geworden. In diesem Sinn haben wir bereits im Sommer 2018 mit den Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes ein stabiles Fundament für Hessens Sicherheitsarchitektur geschaffen. Das neue Hessische Verfassungsschutzgesetz stärkt unseren Nachrichtendienst und die Änderungen im HSOG unsere Polizei mit jeweils neuen Befugnissen. Gleichzeitig sind die Grenzen für die Behörden klar definiert.

Wir haben die Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes und die HSOG-Änderungen im vergangenen Jahr umfassend diskutiert und intensiv beraten. Mit der Verankerung der so genannten Quellen-TKÜ (Telekommunikationsüberwachung) und der Online-Durchsuchung im Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) bzw. der Möglichkeit auf Nutzungsdaten von Messengerdiensten zuzugreifen, wurden dann die Möglichkeiten der Polizei schlicht an die technische Entwicklung der vergangenen Jahre angepasst. Dabei haben wir mit einem doppelten Richtervorbehalt – für die Erhebung und noch einmal für die Nutzung der Daten – sehr hohe rechtliche Hürden, im Sinne einer rechtsstaatlichen Kontrolle, eingezogen.

Kriminelle und Extremisten bewegen sich im und nutzen das Netz. Häufig werden schwere Straftaten und terroristische Anschläge über genau diese Kommunikationswege vorbereitet. Wie bei Telefonaten, wo die Polizei bereits jetzt von Anbietern die dort gespeicherten Nutzungsdaten erfragen kann, kann sie dies nun auch bei Telefonaten, beispielsweise über WhatsApp oder Skype. Wir werden nicht zulassen, dass der digitale Raum ein rechtsfreier Raum wird.

Die Sinnhaftigkeit der Anschaffung der Analysesoftware hessenDATA kann kaum seriös angezweifelt werden. Die Software wird ausschließlich von der Polizei genutzt und die Daten liegen gut geschützt auf hessischen Servern in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD). HessenDATA wertet nur rechtmäßig erhobene, bestehende Daten der Polizei und frei verfügbare, öffentliche Daten aus und wird in enger Abstimmung mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten auf Grundlage einer eigenen Rechtsgrundlage im HSOG betrieben.

Wichtigstes Ziel der Anschaffung war und ist es, Terroristen und Schwerstkriminelle effektiv zu bekämpfen und Anschläge zu verhindern. Dafür verknüpfen die Staatsschützer bereits vorhandene Informationen aus polizeilichen Datenbanken, um schnell gebündelte Erkenntnisse – zum Beispiel über islamistische Gefährder – zu generieren und polizeiliche Gegenmaßnahmen einleiten zu können. Mit hessenDATA können große Mengen an Daten beschleunigt ausgewertet und auch verknüpft werden. Unsere Polizei arbeitet dadurch mit einer Software, die die extrem Ermittlungen beschleunigt und vereinfacht, und so im Ernstfall Leben retten kann.“

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