• Wenige Veränderungen gleichen die Wahlkreisgrößen aus
  • Einführung der 25-Prozent-Grenze, neue Wahlkreiskommission und klare Prinzipien


Anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des Landtagswahlgesetzes (LWG) im Hessischen Landtag erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Die Änderung des Landtagswahlgesetzes (LWG) war richtig und notwendig. Wir haben mit wenigen Veränderungen für eine rechtssichere Landtagswahl 2018/2019 gesorgt und schreiben zusätzlich die 25-Prozent--Abweichungsgrenze ausdrücklich ins Gesetz. Dazu haben wir die Kriterien zur Einteilung der Wahlkreise namentlich normiert: Kontinuität, und ein zusammenhängendes Gebiet unter Berücksichtigung der Landkreis- und Gemeindegrenzen sind jetzt der gesetzliche Maßstab für die Einteilung der Wahlkreise. Zusätzlich installieren wir eine Wahlkreiskommission, die in jeder Legislaturperiode die Bevölkerungsentwicklung in den Wahlkreisen analysiert und einen Vorschlag zur möglichen Anpassung vorlegt.

Eine umfangreiche Reform – wie sie in Hessen notwendig ist, macht eine breite Beteiligung erforderlich. Deshalb wollen wir diese erst in der nächsten Legislatur und dann unter Einbeziehung der Kommission machen.

Einige Wahlkreise müssen aber jetzt angepasst werden, um eine rechtssichere Wahl in Hessen zu gewährleisten. Abweichungen von über 25 Prozent nach oben oder nach unten sind einfach zu viel. Das ist nicht nur im Interesse aller Parteien, sonder in erster Linie im Interesse der Wählerinnen und Wähler. Der demokratische Willensbildungsprozess muss fair bleiben und dazu trägt das von uns vorgelegte Gesetz maßgeblich bei. Wir haben uns an den Regelungen des Bundesgesetzgebers orientiert und stellen sicher, dass jede abgegebene Stimme zur Hessischen Landtagswahl dasselbe Gewicht hat.“

Hintergrund:

In den 55 Wahlkreisen in Hessen gibt es durchschnittlich 79.790 Wahlberechtigte über 18 Jahren. Der größte Wahlkreis, Gießen I, liegt mit 102.822 Wahlberechtigten allerdings fast 29 Prozent über diesem Mittelwert. Auf der anderen Seite hat Rotenburg nur 56.782 Wahlberechtigte und ist somit 28,8 Prozent unter dem Durchschnitt. Acht Wahlkreise liegen aktuell jenseits der 25-Prozent-Grenze, die der Bundesgesetzgeber und das Bundesverfassungsgericht anwenden.

« Präventionspartner leisten einen unverzichtbaren Beitrag, um Werte unserer freien und demokratischen Gesellschaft gegen Extremisten zu verteidigen Boris Rhein verziert seinen Besuch auf dem Bad Homburger Weihnachtsmarkt mit 500 Euro »