• Zwei Drittel der Verfahrenskosten müssen Sozialdemokraten tragen
  • Peinlicher Auftritt des SPD-Anwaltes vor Gericht
  • Staatsgerichtshof hat die Änderungen des Landtagswahlgesetzes bestätigt und für Rechtsklarheit gesorgt
  • Ein Wahlkreis in Frankfurt muss vergrößert werden

Anlässlich der Aktuellen Stunde der SPD zum Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes zum Landtagswahlgesetz erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Die SPD hat sich vor dem Hessischen Staatsgerichtshof blamiert und musste ihre Klage weitestgehend zurückziehen. Wie das Gericht die SPD-Klage bewertet, das lässt sich auch daran erkennen, dass zwei Drittel der Verfahrenskosten von den Sozialdemokraten getragen werden müssen. Der Auftritt des eigenen Anwaltes war so peinlich, dass er mehrmals vom Staatsgerichtshof zurechtgewiesen werden musste und der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Günter Rudolph, ihm im Gerichtssaal sogar untersagen musste, den Medien Auskunft zu geben. Wie man als SPD - trotz dieses blamablen Verhaltens vor Gericht - das nun trotzdem zum Thema einer Aktuellen Stunde machen kann, das bleibt wohl das Geheimnis der Genossen.

Die Fakten sind klar: Das oberste hessische Gericht hat unsere Haltung bezüglich der 25-Prozent-Grenze und bei der Datenerhebung durch das Statistische Landesamt bestätigt. Der Staatsgerichtshof hat zudem deutlich gemacht, dass die Wahlkreise im Dezember 2017 anhand der damals aktuellen Daten rechtssicher für die Landtagswahl angepasst wurden.

Durch einen Fehler der Stadt Frankfurt bei der Datenerhebung muss nun ein Wahlkreis vergrößert werden; davon sind insgesamt zwei Wahlkreise in Frankfurt betroffen. Alle anderen 53 hessischen Wahlkreise bleiben unverändert. Der gestern von den Koalitionsfraktionen vorgelegte dringliche Gesetzentwurf erfüllt diese Vorgaben des Hessischen Staatsgerichtshofes. Wir haben unmittelbar gehandelt. Der Gesetzentwurf wurde gestern in erster Lesung beraten und soll nach einer mündlichen Anhörung im Juni noch vor der Sommerpause im Juni-Plenum verabschiedet werden. So stellen wir sicher, dass die Parteien in den betroffenen Wahlkreisen rechtzeitig ihre Wahlkreiskandidaten aufstellen können und die Landtagswahl im Herbst rechtssicher stattfinden kann.

Wir sehen darüber hinaus in der neuen Wahlperiode weiteren grundsätzlichen Handlungsbedarf. In Hessen ist eine umfangreiche Reform der Wahlkreise notwendig, die eine breite Beteiligung erforderlich macht. Wir wollen diese in der nächsten Wahlperiode unter Einbeziehung der Wahlkreiskommission vornehmen. Die von uns installierte Wahlkreiskommission soll in jeder Legislaturperiode die Bevölkerungsentwicklung in den Wahlkreisen analysieren und einen Vorschlag zu möglichen Anpassungen vorlegen.“

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