Da es zur Zeit wieder eine – wie ich meine ärgerliche und überflüssige – Diskussion um die verkaufsoffenen Sonntage gibt und ich in meiner Doppelfunktion als Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung und Landtagsabgeordneter angesprochen wurde/ werde gebe ich gerne hierzu ein statement ab bzw. berichte Ihnen, was ich dazu bisher auf Nachfrage erklärt habe.

„Bedauerlicherweise kommt es immer wieder zu Diskussionen und Anfechtungen wegen der verkaufsoffenen Sonntage, die in Hessen mit Anlassbezug bis zu viermal jährlich stattfinden dürfen, wobei hohe kirchliche Sonn- und Feiertage geschützt sind. Unverständlich ist es für mich, dass vor allem Verdi immer wieder verkaufsoffene Sonntage beklagt und hierbei bewusst kurzfristige Verbote erzwingen will. In der Regel sind die verkaufsoffenen Sonntage in den Städten zwischen den Unternehmern und Mitarbeitern und den Kirchen abgestimmt. Wer dagegen in der bewusst schikanösen Art vorgeht (kurzfristige Verbote), ist weniger am Schutz des Sonntags als vielmehr an einem eigentlich überholten Klassenkampf interessiert. Vor Ort finden die verkaufsoffenen Sonntage oft in Kooperation mit den Kirchen statt (ökumenischer Gottesdienst beispielsweise beim Erntedankmarkt in Bad Homburg) und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich über eine zusätzliche Entlohnung. Da solche Events auch zusätzliche Besucher in die jeweilige Stadt und Geschäfte bringen, profitieren neben den Geschäften oft auch die Städte durch eine gelungene Inszenierung. Müssen sie kurzfristig abgesagt werden ist dies ein Schlag ins Gesicht der Organisatoren, Unternehmen und häufig auch deren Mitarbeiter. In Organisation und Werbung investiertes Geld ist verloren, Zusatzeinkommen ebenso.

Meine Haltung zur zukünftigen Ausgestaltung des Gesetzes ist klar. Nach der laufenden Evaluierung des Gesetzes (die Gesetze werden in Hessen regelmäßig auf Änderungsbedarfe hin überprüft) werde ich mich dafür einsetzen, dass es bei vier möglichen verkaufsoffenen Sonntagen bleibt, hohe kirchliche Sonn- und Feiertage geschützt bleiben und der so genannte Anlassbezug aus dem Gesetz gestrichen wird. Dies wird dann sicher wieder Diskussionen wegen des verfassungsgemäß geschützten Sonntags hervorrufen;- ich bin aber zuversichtlich, dass dieses Regelung auch gerichtsfest begründet werden kann. Schließlich sprechen wir „nur“ über vier von 52 Sonntagen und zirka 9 zusätzlichen Feiertagen (knapp 7 Prozent) und schützen hohe Sonn- und Feiertage. Ich weiß, dass diese Sorge (gerichtsfest) viele umhertreibt, bin aber zuversichtlich. Durch diese Regelung wären alle zufriedenzustellen. Kommunen, Gewerbe, Arbeitnehmer und Kirchen können sich vor Ort über Anzahl und Terminierung der verkaufsoffenen Sonntage abstimmen, entsprechend planen und müssten sich nicht sorgen, dass hart erarbeitetes Werbegeld verpufft, da Verdi wieder einmal meint, die Muskeln spielen zu lassen.

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