• Hessische Initiative mit den Ländern zum Erfolg geführt
  • Hessen regelmäßiger Vorreiter im Bereich Kinder- und Jugendschutz
  • Strafverfolgungsmöglichkeiten verbessert

Anlässlich der Beschlussfassung des Bundesrats über das Gesetz zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit des sogenannten Cybergroomings erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Cybergrooming, also die gezielte Annäherung pädophiler Erwachsener an Kinder im Netz zur Vorbereitung der Begehung von weiteren Straftaten, war bisher nicht strafbar, wenn der Täter in dem Glauben handelte, mit einem Kind zu kommunizieren, in Wirklichkeit jedoch mit einem verdeckten Ermittler chattete. Auf Initiative der hessischen Justizministerin haben die Länder den Bund aufgefordert, diese Gesetzeslücke zu schließen, was mit der heutigen Beschlussfassung erfolgt ist.
Ich begrüße dies außerordentlich, es muss alles getan werden, um solche widerlichen Verbrechen im Keim zu ersticken. Gerade bei Kindern ist es wichtig, alle juristisch möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um solche Taten zu verhindern.

Zusätzlich ist den Ermittlungsbehörden nun die sog. Keuschheitsprobe möglich, anhand derer die Bertreiber dieser abartigen Plattformen von jedem Neuanmelder zunächst kinderpornographisches Material einfordern, bevor sie ihn auf der Plattform zulassen. Die Ermittler dürfen sich nun zur Strafverfolgung, mithilfe freigegebener Bilder, verdeckten Zutritt zu solchen Plattformen verschaffen. Dies wird die wichtige Strafverfolgung in diesem Bereich deutlich verbessern.

Für uns hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen oberste Priorität. Somit steht diese Initiative in der Tradition einer kontinuierlichen Arbeit. Bereits im Jahr 2007 haben wir in Hessen zum Schutz von Kindern die Vorsorgeuntersuchungen (U1-9) gesetzlich verpflichtend gemacht, um Fälle von Vernachlässigung, Missbrauch oder Misshandlung früher entdecken zu können. Der Bund zog erst einige Jahre später nach. Im Aktuellen Haushalt haben wir neben einem massiven Stellenzuwachs bei der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, die in Deutschland eine Vorreiterrolle bei der Bekämpfung von Kinderpornographie hat, über einen Änderungsantrag 800.000 Euro zum Ausbau der Frankfurter Kinderschutzambulanz eingestellt. Damit kann die vorbildliche Arbeit dieser Einrichtung weiter professionalisiert werden. So wird zusätzlich zur professionellen medizinischen Versorgung ein Grad der gerichtsfesten Dokumentation sichergestellt, der eine erneute traumatische Vernehmung der jungen Opfer verhindert. Nur ein paar Beispiele wie wir Hessen verlässlich sicherer machen.“

« Aufklärungskampagne an Schulen gegen Linksextremismus „Wir sind tief betroffen vom Zwischenfall in Volkmarsen“ »