Anlässlich der Ablehnung des SPD-Gesetzentwurfes über die Straßenbaubeiträge durch die Regierungskoalition erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer Holger Bellino:

„Das Thema Straßenbaubeiträge wurde ausführlich im Hessischen Landtag beraten, allein in dieser Woche vier Mal. Morgen werden wir in dritter Lesung den Gesetzentwurf von CDU, GRÜNEN und FDP beschließen.

Die SPD hätte im laufenden Gesetzgebungsprozess die Möglichkeit gehabt, einen Änderungsantrag mit ihren Vorstellungen vorzulegen. Dies ist aber nicht geschehen. Vielmehr versucht die SPD mit diesem Thema den Hessen abermals einen ungedeckten Scheck unterzuschieben, denn ihre Wahlkampfversprechen sind nur zu einem Achtel überhaupt gegenfinanziert. Diese unseriösen Spielchen der SPD machen wir nicht mit.
In der Geschäftsordnung des Hessischen Landtages steht in Paragraph 14 Absatz 1 zu „Abstimmung und Ausschussüberweisung nach erster Lesung:

Am Schluss der ersten Lesung kann der Landtag beschließen, den Gesetzentwurf ohne Überweisung an einen Ausschuss anzunehmen, abzulehnen oder für erledigt zu erklären, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird.“

Die Aufregung der SPD ist auch wenig glaubwürdig, da ihr dieses Verfahren bestens bekannt sein dürfte. Im Jahr 1999 hat die SPD ein Schulgesetz in erster Lesung abgelehnt, da zwei CDU-Abgeordnete fehlten und es somit nicht die erforderliche Mehrheit hatte.“

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