Heute wurde das 19. Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Hessischen Landtages in erster Lesung behandelt. Dazu erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Der Hessische Landtag hat eine transparente und faire Lösung bei den Abgeordnetendiäten, dem Oppositionszuschlag und den Mitarbeiterpauschalen gefunden. Die vier demokratischen Fraktionen haben sich auf Regelungen verständigt, die dem größten Landtag in der Geschichte des Landes Hessen gerecht werden. Wir haben nach der letzten Landtagswahl durch Überhang- und Ausgleichmandate 27 Abgeordnete mehr als normal. Dadurch sind Mitarbeiter in der neuen Fraktion und mehr Mitarbeiter in der Verwaltung nötig. Zudem waren Umbaumaßnahmen im Landtag notwendig und es mussten auch Gebäude außerhalb des Landtags angemietet werden. Es ist außerdem richtig, dass die jeweiligen Wahlkreismitarbeiter nach 20 Jahren nun eine Vergütungsanpassung erhalten und die Abgeordneten für ihre Aufgaben zeitgemäß ausgestattet werden. Als Abgeordnete haben wir uns bei den Diäten an das durchschnittliche Einkommen der Hessen gebunden. Die Diäten steigen oder fallen jeweils um die gleiche Höhe wie bei Normalverdienern in Hessen, allerdings mit einem Jahr Zeitverzögerung.“

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