Anlässlich der Ankündigung der SPD-Landtagsfraktion, vor dem Hessischen Staatsgerichtshof gegen die im Dezember 2017 umgesetzte Wahlkreisreform klagen zu wollen, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Die Wahlkreisreform wurde im Dezember 2017 anhand der damals aktuellen Daten rechtssicher für die Landtagswahl angepasst. Aus diesem Grund sehen wir der heutigen Klageankündigung der SPD vor dem Staatsgerichtshof gelassen entgegen. Die SPD kann als Oppositionspartei mal eben auf zufällige Erhebungen zurückgreifen. Die Hessische Landesregierung ist aber an Recht und Gesetz gebunden und hat sich auf amtliche Statistiken berufen. Dies ist bei der Reform im Dezember 2017 geschehen, deshalb halten wir den Neuzuschnitt auch für rechtssicher. Außerdem wurde aufgrund der minimalen Abweichungen im Main-Kinzig-Kreis und der fehlerhaften Meldung aus Frankfurt sofort ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Dieses Gutachten hat bestätigt, dass die Rechtssicherheit der Landtagswahl trotz der Abweichungen gewährleistet ist.

Es verwundert uns schon sehr, dass die SPD erst heute ihre Klageankündigung öffentlich macht. Hätte die SPD wirklich ein Interesse an der Sache, dann hätte sie bereits Anfang des Jahres juristische Schritte unternommen. Die Angst der SPD vor der Landtagswahl muss groß sein. Anders kann ich mir das Getöse von Herrn Rudolph nicht erklären. Mittlerweile haben die Parteien fast alle ihre Kandidaten in den Wahlkreisen nominiert. Wenn die SPD diesen Prozess nun neu aufrollen will, dann dürfte Herr Rudolph bereits in den eigenen Reihen auf wenig Verständnis stoßen. Aber das müssen die Genossen intern klären.

Außerdem könnte die unnötige und populistische Hektik der SPD dazu führen, dass es zu schwerwiegenden Verfahrensfehlern kommt. Diese könnten dann tatsächlich zur Wahlanfechtung führen.“

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