• Kritik der SPD ist unbegründet, da neue Daten für Frankfurt erst 2018 vorgelegt wurden
  • Gutachten sieht Rechtssicherheit auch trotz der Abweichung
  • Operative Hektik der SPD produziert weitere Fehler
  • Umfangreiche Reform der Wahlkreise ist unter breiter Beteiligung in der neuen Wahlperiode vorgesehen

    Anlässlich der Aktuellen Stunde der SPD zu dem Dezember 2017 verabschiedeten Wahlgesetz erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Die Wahlkreisreform wurde im Dezember 2017 anhand der damals aktuellen Daten rechtssicher für die Landtagswahl angepasst. Aus diesem Grund ist die heutige Kritik der SPD unbegründet, da die neuen Daten für Frankfurt erst 2018 aufgrund einer Nachfrage aus dem Innenministerium vorgelegt wurden. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, wurde sofort ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses bestätigt, dass Rechtssicherheit der Wahl trotz der Abweichung gewährleistet ist. Außerdem könnte die unnötige und populistische Hektik der SPD dazu führen, dass es zu schwerwiegenden Verfahrensfehlern kommt. Diese könnte dann das Wahlergebnis gefährden. Die Angst der SPD vor der Landtagswahl muss groß sein. Anders kann ich mir das Getöse von Herrn Rudolph nicht erklären. Mittlerweile haben die Parteien fast alle ihre Kandidaten in den Wahlkreisen nominiert. Wenn die SPD diesen Prozess nun neu aufrollen will, dann dürfte Herr Rudolph bereits in den eigenen Reihen auf wenig Verständnis stoßen. Aber das müssen die Genossen intern klären.

Wir haben die Kriterien zur Einteilung der Wahlkreise nachvollziehbarer und transparenter gemacht. Kontinuität, und ein zusammenhängendes Gebiet unter Berücksichtigung der Landkreis- und Gemeindegrenzen sind jetzt der gesetzliche Maßstab für die Einteilung der Wahlkreise. Zusätzlich installieren wir eine Wahlkreiskommission, die in jeder Legislaturperiode die Bevölkerungsentwicklung in den Wahlkreisen analysiert und einen Vorschlag zur möglichen Anpassung vorlegt. Eine umfangreiche Reform, wie sie in Hessen notwendig ist, macht eine breite Beteiligung und ein penibles Studieren der Zahlen und deren Entwicklung erforderlich. Deshalb wollen wir diese erst in der nächsten Legislatur und dann unter Einbeziehung der Wahlkreiskommission machen. Hierauf sollten wir uns konzentrieren, damit ein tragfähiger und zukunftsfähiger Zuschnitt der Wahlkreise gelingt.“

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