• Gesetzentwurf beruht auf Daten und Beschluss des Frankfurter Magistrats
  • Im Juni-Plenum soll Gesetzentwurf über Neuzuschnitt verabschiedet werden
  • Staatsgerichtshof hat die Änderungen des Landtagswahlgesetzes bestätigt

Anlässlich der Änderung des Landtagswahlgesetzes erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Der heute von den Koalitionsfraktionen vorgelegte dringliche Gesetzentwurf erfüllt die Vorgaben des Hessischen Staatsgerichtshofes, den Wahlkreis 34, Frankfurt I neu zuzuschneiden. Der Entwurf beruht auf Zahlen, die der Magistrat der Stadt Frankfurt am vergangenen Freitag vorgelegt hat. Darin werden auch konkrete Angaben zur Zuordnung einzelner Bezirke gemacht. Demnach soll der Stadtbezirk 531 des Ortsteils Schwanheim von Wahlkreis 37, Frankfurt IV, dem Wahlkreis 34, Frankfurt I, zugeordnet werden.

Damit haben wir unmittelbar gehandelt. Der Gesetzentwurf wird heute beraten und soll nach einer mündlichen Anhörung im Juni noch vor der Sommerpause im Juni-Plenum verabschiedet werden. So stellen wir sicher, dass die Parteien in den betroffenen Wahlkreisen rechtzeitig ihre Wahlkreiskandidaten aufstellen können und die Landtagswahl im Herbst rechtssicher stattfinden kann.

Vor zwei Wochen hat der Staatsgerichtshof entschieden, dass der Frankfurter Wahlkreis 34 noch vor der Landtagswahl im Herbst neu zugeschnitten werden muss. Grund dafür sind falsche Zahlen, die aus Frankfurt geliefert wurden. Davon sind nun mit den Wahlkreisen 34 und 37 zwei Wahlkreise betroffen, alle anderen bleiben unverändert. Im Übrigen hat der Staatsgerichtshof unsere Haltung bezüglich der 25-Prozent-Grenze und bei der Datenerhebung durch das Statistische Landesamt bestätigt. Der Staatsgerichtshof hat zudem deutlich gemacht, dass die Wahlkreise im Dezember 2017 anhand der damals aktuellen Daten rechtssicher für die Landtagswahl angepasst wurden. Die Klage der SPD musste in diesem Punkten komplett zurückgezogen werden.

Wie bereits mehrfach erläutert, sehen wir in der neuen Wahlperiode weiteren, grundsätzlichen Handlungsbedarf. In Hessen ist eine umfangreiche Reform der Wahlkreise notwendig, die eine breite Beteiligung erforderlich macht. Wir wollen diese in der nächsten Wahlperiode unter Einbeziehung der Wahlkreiskommission vornehmen. Die von uns installierte Wahlkreiskommission soll in jeder Legislaturperiode die Bevölkerungsentwicklung in den Wahlkreisen analysieren und einen Vorschlag zu möglichen Anpassungen vorlegen.“

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