Der extremismuspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino, zur Anklageerhebung im Ermittlungskomplex „NSU 2.0“:

„Die heutige Anklageerhebung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen einen 53-jährigen deutschen Staatsangehörigen im Zusammenhang mit den „NSU 2.0“-Drohschreiben ist ein weiterer Erfolg und wichtiger Schritt in den Ermittlungsverfahren der hessischen Strafverfolgungsbehörden.

Eine der wichtigsten Erkenntnisse der 120 Seiten umfassenden Anklageschrift ist dabei, dass zu keinem Zeitpunkt - und das bestätigen auch die damaligen Aussagen unseres Innenministers Peter Beuth - nur ein einzelner hessischer Polizeibeamter als Absender oder Tatbeteiligter der „NSU 2.0“-Drohschreiben in Erscheinung trat. Vielmehr ist es dem akribischen und unermüdlichen Einsatz unserer Polizei und Staatsanwaltschaft zu verdanken, dass der dringend Tatverdächtige gestellt und die widerwärtigen Drohschreiben gestoppt werden konnten.

Dass die LINKE den Einsatz und Erfolg unserer Ermittlungsbehörden nicht anerkennt, sondern
weiterhin und selbst nach den heutigen Erkenntnissen der Anklageerhebung die gesamte
hessische Polizei auf unsägliche Art und Weise diffamiert und unter Generalverdacht stellt, ist
unerträglich. Wir dagegen sind unserem Innenminister und der hessischen Polizei dankbar,
dass sie das Schutzniveau ihrer Auskunftssysteme deutlich erhöht hat, um auch in Zukunft für
den größtmöglichen Schutz unserer Bürger zu sorgen.“

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