• CDU hat größtes Interesse daran, Täter zu überführen und zu verurteilen – das sind wir den Angehörigen schuldig
  • Generalbundesanwalt setzt Informationspolitik rechtliche Grenzen, um Ermittlungen nicht zu gefährden
  • Regierungsfraktionen stehen für eine an der Sache orientierte parlamentarische Befassung


Anlässlich des Setzpunktes der SPD im Hessischen Landtag zur Informationspolitik des Hessischen Innenministers erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der hessischen CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino:

„Allein mit dem Titel des Setzpunktes zeigt die SPD, um was es ihr bei dem Antrag eigentlich geht: um eine persönliche Diffamierung des hessischen Innenministers. Eine Skandalisierung ist bei einem solch wichtigen Thema wie dem Mordfall an Dr. Walter Lübcke völlig unangemessen. Vielmehr müssen Demokraten gerade bei politisch motivierten Straftaten zusammenstehen.

Besonders wir als CDU haben ein sehr großes Interesse daran, dass der Mord an unserem Parteifreund Dr. Walter Lübcke lückenlos aufgeklärt und der oder die Täter überführt werden und ihre gerechte Strafe bekommen – das sind wir den Hinterbliebenen schuldig.

Nach wie vor wird im Mordfall ermittelt. Der Innenminister hat dazu mehrfach und weitreichend informiert, beispielsweise im Innenausschuss und im Obleutegespräch. Wer sich überrascht über Erkenntnisse zu Andreas T. zeigt, beweist, dass er seine parlamentarische Arbeit nicht richtig macht. Denn in dessen Personenakte konnten die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission bereits Einsicht nehmen. Wer derart oberflächlich arbeitet, kann nicht ernsthaft den Eindruck erwecken, über diesen Fall würde schlecht informiert.

Um eine spätere Anklage nicht zu gefährden, setzt der Generalbundesanwalt rechtliche Grenzen, welche Informationen an die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Wer diese Grenzen nicht einhält, macht sich strafbar und gefährdet womöglich die Ermittlungen, dies gilt auch für Landtagsabgeordnete. Im Zweifel ist der Erfolg der Ermittlungen wichtiger als die nächste Schlagzeile.

Wir stellen fest, dass der Innenminister im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten informiert hat. Zu einer Verunsicherung der Bevölkerung tragen indes nicht die Sicherheitsbehörden bei, sondern Teile der Oppositionsparteien, die sich in Verschwörungstheorien ergehen, bekannte Tatsachen zum Skandal hochstilisieren und den schlimmen Mordfall parteipolitisch instrumentalisieren. Wem daran gelegen ist, im Andenken an Walter Lübcke eine ernsthafte und an der Sache orientierte parlamentarische Befassung zu betreiben, muss sich an die Tatsachen halten und diese beurteilen. Dazu sind die Regierungsfraktionen nach wie vor bereit und laden alle Fraktionen ein, sich anzuschließen.“

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