Zu der maßgeblich von verdi und einem katholischen Arbeitnehmerverband betriebenen Attacke auf den verkaufsoffenen Sonntag im Rahmen des beliebten Weinfestes nimmt der direkt gewählte Landtagsabgeordnete Holger Bellino (CDU) Stellung und betont, dass auch dieser geplante verkaufsoffene Sonntag sich seines Erachtens mit der aktuellen Gesetzeslage im Einklang befindet und unterstützt damit die Haltung der Stadt Bad Homburg. „Gerade in Hessen haben wir eine Lösung gefunden mit der die Interessen der Städte und Gewerbetreibende und der Arbeitnehmer in Einklang gebracht werden. Schließlich gibt es sehr rigide Begrenzungen, die einzuhalten sind. Da muss – anders als verdi meint – nicht ständig geklagt werden.“ Hinzu komme, dass die bewusst kurzfristigen Klagen die kleinen und mittelständischen Unternehmen zermürben sollen. Es soll eine Stimmung der Unsicherheit und Angst erzeugt werden, die den Unternehmer zukünftig davon abhalten sollen, Werbegeld in solche Veranstaltungen zu stecken. „Das ist linker Klassenkampf, der nicht mehr in die heutige Zeit passt!“

„Gerade in Bad Homburg werden die verkaufsoffenen Sonntage mit Anlässen kombiniert, die echte Publikumsmagnete sind. Weinfest und Erntedankmarkt ziehen Tausende Besucher in die Stadt und tragen zur Imagebildung Bad Homburgs bei, stärken kleine und mittlere Geschäfte und sichern Arbeitsplätze.“

„Und wenn man – wie in Bad Homburg durch die Wahl der Uhrzeit auch die Gottesdienstzeiten berücksichtigt, Absprachen zwischen Kirchen, Stadt und Aktionsgemeinschaft trifft  und beim Erntedankmark einen ökumenischen Gottesdienst integriert, ist dies ein weiteres Zeichen, gegenseitiger Rücksichtnahme.“

Dies sei auch gut so, „schließlich ist die  Sonn- und Feiertagsruhe in ihrer gewachsenen Ausprägung ein Kulturgut, das unsere Gesellschaft prägt und liegt uns als CDU ganz besonders am Herzen. Auch unser Grundgesetz und die Hessische Verfassung stellen daher die Sonn- und Feiertage unter besonderen Schutz. Ich meine, dass sich mit dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz sowohl die Interessen von Händlern und Kunden und das Bedürfnis von Menschen nach Ruhepausen vom Arbeitsalltag sowie den Familieninteressen bestens vereinbaren lassen. Das Hessische Ladenöffnungsgesetz regelt, dass die Städte und Gemeinden jeweils vier Verkaufssonntage pro Jahr freigeben können, es sieht jedoch ein absolutes Öffnungsverbot an zahlreichen Feiertagen und an den vier Adventssonntagen vor. Dadurch haben wir einen bundesweit vorbildlichen Schutz der kirchlichen Feiertage in Hessen erreicht,“  schreibt Bellino.

Natürlich müsse es Ausgleichsregelungen und ausgeglichene Dienstpläne bei jeder Form der Sonntagsarbeit geben, bei denen insbesondere den Bedürfnissen von Eltern mit Kindern Rechnung getragen würden. 

Bellino kündigt auch an, dass er sich bei einer Neufassung des Gesetzes (es steht in Kürze zur Evaluierung an) dafür einsetzen werde, dass es einerseits bei dem Schutz der hohen Feiertage und einer mengenmäßigen Begrenzung bleibe, dass man aber den Anlassbezug herausnimmt. „Dann sind Gewerbevereine und Städte sicherer in der Planung und die Ewiggestrigen von Gewerkschaft und Linkspartei haben ein Instrument in ihrem Klassenkampfgetöse verloren.“

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