Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Holger Bellino, zu Änderungen der Hessischen Gemeindeordnung:

„Die Ausbreitung der Corona-Epidemie zu bekämpfen hat oberste Priorität. In diesen fordernden Zeiten müssen auch die Kommunalparlamente weiter handlungsfähig bleiben. Dazu hat der Hessische Landtag auf Vorschlag der CDU-Fraktion mit der Änderung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) neue Regelungen beschlossen. Notwendige Beschlüsse können nun, wenn sie besonders eilig sind und die kommunalen Gremien wegen der Epidemie nicht zusammentreten können, vom Magistrat und vom jeweiligen Haupt- und Finanzausschuss gefasst werden.

Auch Direktwahlen können in den hessischen Städten und Gemeinden aktuell nicht durchgeführt werden. Ebenfalls geändert wurde, dass Bürgermeister- und Direktwahlen erst wieder ab dem 1. November 2020 stattfinden. Auslaufende Amtszeiten von Bürgermeistern verlängern sich entsprechend. Dies zum Schutz der Wählerinnen und Wähler, der Wahlhelfer und auch, weil aktuell schlichtweg kein Wahlkampf in der Öffentlichkeit möglich ist.“

« Rechtsstaat greift konsequent gegen organisierte Verfassungsfeindlichkeit durch Änderung der HGO beschlossen - Wichtige Entscheidungen können trotz Corona in den Kommunen und Landkreisen getroffen werden »