Der Obmann der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Holger Bellino, zur heutigen öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Mordfall Dr. Walter Lübcke (UNA 20/1):

„Die zweite öffentliche Anhörung hat das Interesse aller Fraktionen an einer sachlichen Aufarbeitung des schrecklichen Mordes an unserem Freund, Dr. Lübcke (CDU), noch einmal deutlich gezeigt.

Der Sachverständige Prof. Dr. Warg beleuchtete in der heutigen Sitzung das Spannungsfeld zwischen Datenschutz und Beobachtung durch den Verfassungsschutz sowie die zum Teil engen rechtlichen Grenzen. Demnach ist eine dauerhafte und umfassende Überwachung einzelner Personen durch den Verfassungsschutz nicht zulässig, da die Speicherung von Daten zu Personen über fünf Jahre hinaus nur dann erfolgen kann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine extremistische Bestrebung vorliegen.

Bei den Speicherfristen muss daher zwingend alle 5 Jahre überprüft werden, ob die gesammelten Daten noch weiter gespeichert werden dürfen. Das heißt: Die Beweispflicht läge hier eindeutig beim Staat.

Die ersten Auswertungen der Aussagen der Sachverständigen zeigen auch, dass Taten in diesen Bereichen leider niemals vollständig verhindert und ausgeschlossen werden können, ohne unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung zu gefährden. Notwendig ist daher nach wie vor eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung aller Demokratinnen und Demokraten, damit rechtsradikales Gedankengut nicht in unserer Zivilgesellschaft verfängt. Hieran arbeiten wir täglich mit voller Überzeugung und Entschlossenheit. Auch die unterschiedlichen Präventions- und Aussteigerprogramme der Landesregierung leisten hier nach meiner Einschätzung einen wertvollen und unverzichtbaren Beitrag. Aber auch die regelmäßige Anpassung der Instrumente der Strafverfolgungsbehörden bis hin zu einer denkbaren Verlängerung der Speicherfristen spielen hier eine besondere Rolle. Leider besteht hier bei den anderen Parteien auch nicht immer dieselbe Bereitschaft, den Kampf auch an dieser Stelle insbesondere gegen jede Form von Extremismus zu führen.

Um die Arbeit des Untersuchungsausschusses weiter voranzubringen, haben wir bereits einen umfangreichen Beweisantrag eingebracht und 24 Zeuginnen und Zeugen benannt, die im weiteren Verlauf zu vernehmen sind. Damit kann die inhaltliche Arbeit fortgeführt werden.“

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