In der Diskussion im Hessischen Landtag zur Freigabe der durch eine Petition geforderte Freigabe der NSU-Akten sagte der extremismuspolitische Sprecher und Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Holger Bellino:

„Die rechtsextreme NSU-Mordserie hat Unschuldige getötet, die Republik erschüttert, besonders Menschen mit Migrationshintergrund in Angst und Schrecken versetzt und begleitet unser Land seit knapp einem Jahrzehnt. Polizei, Staatsanwaltschaft, ein Mammutprozess vor Gericht und politische Untersuchungsausschüsse im Bund und mehreren Ländern haben akribisch gearbeitet, ermittelt, Erkenntnisse über Hintergründe gewonnen und schlussendlich auch Täter verurteilt und zur Rechenschaft gezogen.

Es ist zu begrüßen, wenn sich engagierte Bürgerinnen und Bürger gegen den Rechtsextremismus wenden und durch Aufklärung Ähnliches verhindern wollen. Zudem ist es zutiefst nachvollziehbar, dass Angehörige bei solch abscheulichen Taten die Frage nach dem Warum stellen. Eine Veröffentlichung der als geheim eingestuften Akten würde aber keine zusätzlichen Erkenntnisse bringen, sondern im Gegenteil weitere Gefahren begründen.

Alleine in Hessen tagte der NSU-Untersuchungsausschuss (UNA) fast eine ganze Legislaturperiode, befragte über 100 Zeugen und bearbeitete über 2.000 Akten. Alle Mitglieder von LINKE, SPD, FDP, Grüne und CDU und die eingestuften Mitarbeiter konnten alle Akten, auch die als geheim eingestuften, ohne Schwärzungen einsehen und lesen. Es wurde nichts verschwiegen und eine Veröffentlichung würde daher auch keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn für die Angehörigen bringen. Das sollten besonders die Abgeordneten von SPD und LINKE wissen, die Einblick in alle Akten - über das Wiesbadener Verfahren auch vollkommen ungeschwärzt und mit allen Klarnamen - hatten. Aber anstatt ehrlich zu sein, wollen sie mit falschen Versprechungen die eigne politische Profilierung suchen. Auch mit dem erkennbaren Risiko, die Sicherheit des Landes zu gefährden. Wohl wissend, dass dies das Leid der Familien nicht mindern wird, sondern vielmehr Hoffnungen schürt, die zu weiteren Verletzungen führen werden.

Alle Landtagsabgeordneten, die sich ernsthaft mit dem UNA und der Sicherheitsarchitektur unseres Landes auseinandergesetzt haben, wissen, dass die als geheim eingestuften Akten nicht freigegeben werden können. Gründe dafür sind:

  • Der Schutz der Informanten muss stets gewährleistet werden, sonst wird ihr Leib und Leben gefährdet.
  • Die Schwärzung einzelner Namen reicht nicht aus, um V-Leute zu schützen, ohne die viele Informationen nicht erhoben werden könnten.
  • Die Offenlegung der Arbeitsweise von Verfassungsschutz, Staatsschutz und Polizei gefährdet die Sicherheitsarchitektur unseres Landes.
  • Die Veröffentlichung von als geheim und höher eingestuften Akten verstößt gegen geltendes Recht und würde dazu führen, dass andere Dienste und Ermittlungsbehörden die Zusammenarbeit deutlich einschränken, wenn nicht sogar gänzlich einstellen würden.

Niemand, dem die Sicherheit unseres Landes am Herzen liegt, kann dies ernsthaft wollen. Wer auch in Zukunft Extremismus bekämpfen will, kann nicht zulassen, dass unsere rechtsstaatlichen Grundlagen opfern. Dazu gehört, dass mit sensiblen und personenbezogenen Daten nicht einfach umgegangen werden darf.“

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