Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Holger Bellino, sagte zum Urteil gegen eine militante Ausbaugegnerin der A49:

„Wir begrüßen das Gerichtsurteil von 2 Jahren und 3 Monaten gegen eine militante Gegnerin des Autobahnbauprojekts A49 in Mittelhessen. Sie hat mit dem tätlichen Angriff und einer gefährlichen Körperverletzung ganz bewusst Menschenleben aufs Spiel gesetzt, als sie Polizisten auf einer Seiltraverse in gut 15 Metern Höhe gegen den Kopf getreten hat. Es ist ungeheuerlich, dass Einsatzkräfte angegriffen wurden, die bei widrigsten Umständen im Dannenröder Forst dafür gesorgt haben, dass die Waldbesetzer bei ihrem Widerstand selbst nicht in Gefahr geraten.

Überdies hat der Rechtsstaat konsequent gehandelt und das Amtsgericht Alsfeld das Spielchen um die Vertuschung der Identität der ‚Unbekannten Weiblichen Person 1‘ nicht mitgemacht. Das deutliche Strafmaß zeigt auch, dass der bisweilen in diesem Zusammenhang verwendete Begriff ‚Aktivistin‘ eine gefährliche Verniedlichung strafbaren Handelns darstellt.“

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