In der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Mord an Dr. Lübcke (CDU) wurde der Abschlussbericht beschlossen.
Dazu führt der Obmann und Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Holger Bellino, aus:

„In den letzten drei Jahren haben wir rund 2.500 Akten gesichtet, in mehr als 40 Sitzungen über 40 Beweisanträge entschieden und 55 Zeugen und Sachverständigen gehört. Heute konnte nunmehr über den Abschlussbericht entschieden werden. Zu unserem großen Bedauern konnten wir den Bericht der Opposition nicht teilen – der Bericht des Berichterstatters Gerald Kummer (SPD) war für uns qualitativ nicht zustimmungsfähig, sodass wir als Koalition einen eigenen Bericht fertigen mussten.

Für mich steht im Ergebnis der Untersuchung fest: es gab keine Hinweise auf die Planung des Mordes an Dr. Walter Lübcke.

Die Sicherheitsbehörden hatten keine Möglichkeit den späteren Täter zu observieren oder gar abzuhören – daher war der Mord nach meiner Überzeugung nicht zu verhindern. Nichtsdestotrotz haben wir bei der Betrachtung des Verfassungsschutzes der letzten beiden Jahrzehnte an einzelne Stellen weiteres Verbesserungspotential identifiziert und benannt. Ich nehme das Landesamt für Verfassungsschutz heute als lernende Behörde wahr, die Veränderungen offen gegenübersteht. Das begrüße ich sehr. Ich spreche mich im Ergebnis unserer Untersuchung dafür aus, den Austausch zwischen den Sicherheitsbehörden zu fördern, die parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes weiter zu stärken und die Speicherfristen zu verlängern - Datenschutz darf kein Täterschutz sein.“

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